Nach dem Niedersächsischen Hundegesetz (NhundG), welches im Juli 2011 in Kraft getreten ist, müssen Hundehalter seit dem 1.Juli 2013 ihre Sachkunde nachweisen.
Ich bin anerkannte Prüferin zur Abnahme der theoretischen und praktischen Sachkunde von Hundehaltern gemäß §3 Abs. 3 Niedersächsisches Hundegesetz.
Ausschließlich Hundehalter, die sich nach dem 1. Juli 2011 erstmals einen Hund angeschafft haben und laut Gesetz nicht anderweitig als sachkundig gelten, müssen den Nachweis der Sachkunde über eine theoretische und praktische Prüfung erbringen.
Personen, die bereits die erforderliche Sachkunde besitzen, müssen keinen Hundeführerschein machen. Hierzu gehört, wer nachweislich
- innerhalb der letzten zehn Jahre vor Aufnahme der Hundehaltung über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren einen Hund gehalten hat,
- Tierarzt/ Tierärztin ist,
- Brauchbarkeitsprüfungen für Jagdhunde abnimmt oder eine solche Prüfung mit einem Hund erfolgreich absolviert hat,
- eine sonstige Prüfung bestanden hat, die von Fachministerium als gleichwertig anerkannt worden ist,
- eine Erlaubnis nach §11 Abs. 1 des Tierschutzgesetzes zum Halten von Hunden in einem Tierheim oder einer ähnlichen Einrichtung für die dort gehaltenen Hunde oder zur Ausbildung von Hunden zu Schutzzwecken für Dritte zur Unterhaltung einer Einrichtung hierfür besitzt,
- für die Betreuung eines von einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder fremder Streitkräfte gehaltenen Diensthundes verantwortlich ist,
- einen Blindenführhund oder einen Behindertenbegleithund hält.
Die theoretische Prüfung ist vor der Aufnahme der Hundehaltung, die praktische Prüfung innerhalb des ersten Jahres der Hundehaltung abzulegen.
Der Sachkundenachweis kann direkt erworben werden. Vorbereitende Kurse sind nicht verpflichtend und können auf freiwilliger Basis absolviert werden.
Theoretische Prüfung
Die theoretische Prüfung kann online oder in Papierform abgelegt werden. Es handelt sich um einen Multiple-Choise-Test, der aus 35 Fragen besteht. Um die Prüfung zu bestehen, müssen mindestens 26 Fragen (70%) richtig beantwortet werden. Folgende Themenbereiche werden abgefragt:
- Erziehung und Ausbildung
- Angst und Aggression, Kommunikation
- Haltung, Pflege und Gesundheit
- Zucht, Fortpflanzung, Rasse
- Gesetzliche Grundlagen
Die Auswertung der Prüfungsunterlagen erfolgt über eine zentrale Stelle des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Papierbögen werden eingeschickt, bei der Online-Prüfung erfolgt die Auswertung sofort.
Nach Bestehen der theoretischen Prüfung kann der praktische Teil abgelegt werden.
Preis Theorieprüfung: 55 €
Den Prüfungstermin können Sie individuell mit mir vereinbaren. Die Prüfung kann auch bei Ihnen zuhause stattfinden. Fahrtkosten = 0,50 € pro km.
Praktische Prüfung
Die praktische Prüfung dauert ca. 60 Minuten und überprüft das sichere Führen des Hundes in der Öffentlichkeit ohne Belästigung oder Gefährdung Dritter. Die Prüfung findet in einem verkehrsöffentlichen sowie einem parkähnlichen (ablenkungsarmen) Bereich statt.
Prüfungsinhalte:
- Basissignale wie Sitz, Platz, Rückruf
- Leinenführigkeit
- Handling am Hund (überprüfen von Zähnen, Ohren und Pfoten)
- Begegnungen mit anderen Personen (Joggern, Spaziergänger, Menschengruppen usw.)
- Begegnungen mit anderen Hunden
Der Hund kann während der ganzen Prüfung angeleint bleiben. Der Hundehalter muss mindestens 16 Jahre alt sein.
Preis praktische Prüfung: 70 €
Den Prüfungstermin können Sie individuell mit mir vereinbaren.
Gerne möchte ich Sie bei der Vorbereitung auf die praktische Prüfung unterstützen. Ich beurteile den Ausbildungsstand Ihres Hundes und erstelle einen individuellen Trainingsplan.
Vorbereitung Einzeltraining: Preise und Termine auf Anfrage
Anmeldungen und/ oder Fragen:
- Mobil: 0151 16501706
- E-Mail:
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